Verwaltungsrecht

Unter Verwaltungsrecht versteht man im Allgemeinen das Recht der Beziehungen zwischen dem Träger hoheitlicher Aufgaben (z.B. Landkreis, Stadt, Gemeinde) und dem Bürger. Es ist der wesentliche Teil des sogenannten öffentlichen Rechts.

 

Das Sozialrecht ist ein besonderer Teil des Verwaltungsrechts. Hier geht es vornehmlich um das Recht der verschiedenen Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld I und II (auch "Hartz IV" genannt), Grundsicherungsrente, Sozialhilfe, Wohngeld oder Familienzuschlag.

 

Auch das Sozialversicherungsrechtinsbesondere deren Bereiche gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung, ist Gegenstand des Verwaltungsrechts. An dieser Stelle ergeben sich auch häufig Bezüge zum Arbeitsrecht.

 

Das Verwaltungsrecht ist allerdings auch in vielen anderen Teilen des öffentlichen Rechts einschlägig, so zum Beispiel im öffentlichen Baurecht, wo es z.B. um die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben geht, oder im Beamtenrecht, das sich mit den Dienstverhältnissen von Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn beschäftigt. Auch das Schulrecht ist dem Verwaltungsrecht zuzuordnen.

 

Wir beraten und vertreten Mandanten im Verwaltungsrecht sowohl gegenüber Behörden als auch vor Gericht.