Ob nun als Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer: Jeder Mensch nimmt in der ein oder anderen Form am Verkehr teil. Dieses Rechtsgebiet betrifft wirklich alle und ist sehr umfangreich.
Im Verkehrsrecht unterscheiden wir zwischen Verkehrszivilrecht und Verkehrsordnungsrecht.
Im Verkehrszivilrecht geht es hauptsächlich um das Verkehrshaftungsrecht. Wer zahlt nach einem Unfall den Schaden? In welchem Umfang? Was ist mit Verletzungen? Gibt es Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder sogenannten Haushaltsführungsschaden? Die Regulierung eines Verkehrsunfalls gehört nach unserer Auffassung in die fachkundigen Hände eines Rechtsanwalts, denn zu häufig erhalten Geschädigte weniger, als ihnen eigentlich zustehen würde. Gut zu wissen: Die Rechtsanwaltskosten trägt i.d.R. derjenige, der auch für den sonstigen Schaden aufzukommen hat. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall also regelmäßig der Gegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Hier finden Sie die notwendigen Formulare, um uns nach einem Verkehrsunfall schnell und unkompliziert mit der Regulierung zu beauftragen:
Zum Verkehrszivilrecht gehört auch das Vertragsrecht. Der Kauf und Verkauf von Fahrzeugen und die Qualität und Kosten von Reparaturen sowie die Fragen von Gewährleistung und Garantie bergen immer wieder Streitpotential.
Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten und verteidigen Sie im Bußgeldverfahren!
Das Verkehrsordnungsrecht regelt das Miteinander im Straßenverkehr: wer hat Vorfahrt, wie schnell darf man fahren und wo parken? Verkehrsteilnehmer müssen bei „Rot“ an der Ampel warten und bei "Grün" fahren. Wo gilt "rechts vor links" und was ist das Rechtsfahrgebot? Darf man alkoholisiert ein Fahrzeug führen? Welche Voraussetzungen muss man für die Erlangung der Fahrerlaubnis oder die Wiedererteilung erfüllen? (Fahrerlaubnisrecht)
Neben den Regelungen finden sich im Verkehrsordnungsrecht auch die Bußgeld- und Strafvorschriften für den Fall, dass Regeln nicht eingehalten werden. Der Bußgeldkatalog gibt dabei für den Regelfall Auskunft darüber, wieviele Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg anfallen und ob ein Fahrverbot droht. Über unseren Bußgeldrechner können Sie sich eine erste unverbindliche Information über ein zu erwartendes Bußgeld verschaffen.
Das Verkehrsrecht wird in unserem Hause vornehmlich durch die Fachanwälte für Verkehrsrecht René Varelmann sowie Jörg Wieg betreut. Herr Rechtsanwalt Varelmann ist zudem Vertrauensanwalt des ACE.