In notariellen Angelegenheiten wird vielfach die Steuer-ID der Beteiligten benötigt. Es handelt sich um eine 11-stellige Ziffernfolge, die weder Buchstaben noch Sonderzeichen enthält. Die Steuer-ID wird seit 2008 unabhängig vom zuständigen Finanzamt für jede Person nur einmal vergeben. Sie wird auf Einkommensteuerbescheiden regelmäßig in unmittelbarer Nähe der Steuernummer mit abgedruckt.
Wer sie nicht kennt, kann sich seine Steuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern noch einmal zuschicken lassen. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen.