Im Arbeitsrecht geht es vornehmlich um Regelungen, die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen, sei es den Arbeitsvertrag, den Arbeitsplatz oder die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung oder Kündigung.
Innerhalb unserer Kanzlei steht Ihnen mit Rechtsanwalt Jörg Wieg ein Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.
Ursachen für Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz
In einem Arbeitsvertrag können nie alle individuellen Arbeitsplatz-Situationen geregelt werden. Es bleibt immer Spielraum für Nischen und Türchen, die zu Streitigkeiten führen können. Zudem sind wir alle nur Menschen. Und so gelangen auch private Auf und Abs gelangen unweigerlich in die Firma. In solchen Krisenzeiten passiert es nicht selten, dass die professionelle Bühne verlassen wird und berufliche Abhängigkeiten ausgenutzt werden: Aus Arbeitsverhältnissen entstehen Macht- bzw. Ohnmachts-Beziehungen, die in der Folge die finanzielle und/oder berufliche Zukunft erheblich beeinflussen können.
Streitigkeiten beilegen
Oft geht es bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen im Kern um zwischenmenschliche Probleme oder sie spielen zumindest eine große Rolle. Genau dies macht die Sache oft kompliziert: Denn wer aufgrund seiner Arbeitssituation bereits angespannt ist, kann seine Situation häufig nur noch wenig objektiv betrachten und handeln, ohne vermeidbare Fehler zu machen. Wenn es auch noch um existenzbedrohende Maßnahmen wie Abmahnung oder Kündigung geht, ist Hilfe vom Profi gefragt.
Abfindung
Eine Abfindung erhält man entgegen landläufiger Meinung nicht automatisch. Die Zahlung einer Abfindung ist vielmehr immer eine Frage des Einzelfalls und nicht selten auch vom Verhandlungsgeschick des Rechtsanwalts abhängig.
Abmahnung
Einen Arbeitsvertrag zu kündigen, ist für Arbeitgeber nicht einfach, insbesondere wenn dieser aufgrund seiner Größe unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Die Abmahnung ist ein Mittel des Arbeitgebers, ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu rügen und gegebenenfalls (für den Wiederholungsfall) auch eine Kündigung vorzubereiten. Was viele nicht wissen: Auch der Arbeitnehmer kann seinen Chef abmahnen.
Altersteilzeit
Wer lange gearbeitet hat, kann sich ein Leben als Rentner oft kaum vorstellen. Gerade in veranwortungsvollen Positionen ist es für Arbeitgeber zudem schwierig, geeigneten Ersatz zu finden. Die Altersteilzeit soll für beide Vertragsparteien eine Brücke in den Ruhestand sein. Arbeitgeber können in dieser Zeit mit neuen, jüngeren Mitarbeitern einen fließenden Übergang sicherstellen.
Arbeitsgericht
Arbeitgeber und Arbeitnehmer scheuen ihn in der Regel: der Gang vor das Arbeitsgericht ist manchmal jedoch unerlässlich, um seine Rechte zu wahren. In Lingen (Ems) befindet sich übrigens das für das gesamte Emsland und die Grafschaft Bentheim zuständige Arbeitsgericht.
Arbeitsplatz
Arbeitnehmer haben die Pflicht, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Dazu benötigen sie einen entsprechend ausgestatteten Arbeitsplatz. Die korrekte Arbeitsplatzgestaltung ist jedoch um ein Vielfaches komplizierter als die korrekte Einstellung der Schreibtischhöhe. Das gilt natürlich insbesondere bei Menschen mit Handicaps. Auch auf diesem Gebiet beraten und vertritt unsere Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Arbeitsunfähigkeit
Gesundheitliche Probleme sind unangenehm, seien sie kurzfristig oder von Dauer. Das gilt gleichermaßen für Mitarbeiter wie Chefs und Kollegen. Umso wichtiger ist ein korrekter Umgang mit einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitsverhältnis / Arbeitsvertrag
Arbeitsverhältnis ist das Rechtsverhältnis, das aufgrund des Arbeitsvertrags zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wurde, auch wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag natürlich für den Nachweis bestimmter Vereinbarungen von Vorteil sein kann. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Errichtung und Überprüfung von Arbeitsverträgen.
Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer benötigen in der Regel ein gutes Zeugnis, um sich erfolgreich um einen neuen Job bewerben zu können. Da es für Arbeitszeugnisse eine "eigene Sprache" gibt, sollte die Erstellung von fachkundigen Personen durchgeführt oder zumindest überprüft werden.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist neben der Kündigung eine weitere Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. In diesem Vertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen bestimmten Termin, an dem das Arbeitsverhältnis endet. (vom 17.09.2015) mehr ...
Aushilfe / Minijob
Ob Schützenfest, Bauprojekte, Reinigungsarbeiten oder Weihnachtsmarkt: Für viele Unternehmen ist es rentabel, in Spitzenzeiten oder für bestimmte Tätigkeiten Aushilfen einzusetzen. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Rechtlich sind Aushilfen den "normalen" Arbeitnehmern gleichgestellt, haben also Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wie so häufig, gibt es jedoch einige wichtige Unterschiede.
Berufsgenossenschaft
Angestellte sind automatisch bei der Berufsgenossenschaft versichert - auch wenn sie dies nicht wissen. Manchmal wird sie unerwartet wichtig.
Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarungen werden in größeren Unternehmen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossen. Ihre Inhalte sind grundsätzlich verbindlich; ähnlich zu einem Vertrag ist die Vereinbarung aber auch kündbar.
Elternzeit
Eltern haben nach der Geburt ihres gemeinsamen Kindes gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit - nicht gemeinsam, aber auf Wunsch nacheinander. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Interessierte sollten sich frühzeitig informieren.
Freistellung
Oftmals geht ein Arbeitsverhältnis nicht so zu Ende, wie sich das Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gewünscht hätten. Dann wird oft das Arbeitsverhältnis unter Freistellung von der weiteren Erbringung der Arbeitsleistung bis zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Doch Vorsicht: Der Arbeitnehmer hat weiterhin Pflichten.
Handy am Arbeitsplatz
Es stellt sich oft die Frage, inwieweit Arbeitnehmer ihr privates Handy während der Arbeitszeit benutzen dürfen, um beispielsweise Nachichten zu schreiben, Apps herunterzuladen, zu surfen oder zu spielen. Auch hier ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
Kurzarbeit
Kurzarbeit klingt für viele Angestellte nach dem Anfang vom Ende "ihres" Unternehmens. Doch das Gegenteil ist meist gewollt: Durch die Anordnung von Kurzarbeit soll das Unternehmen wirtschaftlich schlechte Zeiten überstehen. Oft geht diese Maßnahme mit erheblichen Sanierungsmaßnahmen einher.
Kündigung
Im Arbeitsrecht gibt es kaum ein heikleres und komplexeres Thema als die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, sei es nun bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber. Die Preisfrage lautet immer: Ist die Kündigung wirksam? Führt sie evtl. zu einer Schadensersatzpflicht? Schon die Vielzahl der Kündigungsgründe verwirrt: Betriebsbedingte Kündigung, anlassbezogene Kündigung, freie Kündigung, fristlose Kündigung.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist ein klassisches Beispiel dafür, dass sich eine Regelung zwar wasserdicht anhört, es aber nicht sein muss. Ob eine Kündigungsfrist rechtlich tatsächlich Wirkung entfalten kann, hängt von vielen Faktoren an. Das betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Mobbing / sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Wer Opfer einer Mobbingattacke wird, steht den Attacken meist lange ahnungslos, dann hilflos gegenüber. Sind Arbeitgeber nicht daran beteiligt, sind sie meist hilflose Zuschauer eines üblen Schauspiels, bei dem sie häufig nicht erkennen können, an wem es denn nun liegt und was geändert werden muss, um Abhilfe zu schaffen. Ähnliches gilt für den Fall, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin sich über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beschwert.
Probezeit
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nach einem Vorstellungsgespräch und auch nach einem Probearbeiten in der Regel nicht mit Sicherheit sagen, ob sie zueinander passen und der neue Mitarbeiter auch zum Team passt. Hilfe bietet die Probezeit, die jedoch nur unter engen Voraussetzungen vereinbart werden kann.
Tarifrecht
Das Tarifrecht ist wesentlicher Bestandteil des sogenannten Kollektiv-Arbeitsrechts. Es gilt eine Vielzahl allgemeinverbindlichen und individueller Tarifverträge. Den Überblick zu behalten ist schwierig und deshalb eine Domäne der im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälte.
Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlich Anspruch auf Urlaub. Ergänzende Regelungen können sich aus Tarifrecht oder einer individuellen vertraglichen Vereinbarung ergeben. Zu Länge und Zeitpunkt des Urlaubs scheiden sich jedoch häufig trotzdem die Geister und ob der Resturlaub ins neue Jahr übertragen werden darf, ist wieder eine ganz andere Frage.
Weiterbildung
Eine Weiterbildung dient der weiteren Qualifizierung eines Arbeitsnehmers. Arbeitgeber können, müssen die Kosten nicht übernehmen. Wenn sie diese übernehmen, möchte er den Arbeitnehmer natürlich möglichst lange an sich binden. Entsprechende Klauseln in arbeitsvertraglichen Vereinbarungen sind jedoch anfällig und sollten deshalb vor Abschluss genauestens geprüft werden.