Im Bereich Steuerrecht sind wir sowohl beratend als auch vertretend anwaltlich tätig, und zwar in Einspruchsverfahren, Finanzgerichtsverfahren sowie steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten.
In Einspruchsverfahren geht es regelmäßig um die Anfechtung von Bescheiden der Steuerbehörde, die der Betroffene für unrechtmäßig hält. In der Regel besteht Streit über die Höhe und/oder den Grund der Steuer bzw. Haftung hierfür.
Wird man sich mit der Finanzbehörde nicht einig, enden solche Verfahren üblicherweise vor den Finanzgerichten. Auch hier vertreten wir unsere Mandantschaft.
Auch im Fall des Vorwurfs steuerstrafrechtlicher Tatbestände vertreten wir die Interessen unserer Mandantschaft vor den Ermittlungsbehörden und dem Gericht.
Im Bereich des Steuer- und Steuerstrafrechts steht Rechtsanwalt Finke als erfahrener Steuerrechtler und Strafverteidiger zur Verfügung.