Das Erbrecht befasst sich grundsätzlich mit dem Vermögenserwerb von Todes wegen. Dabei geht es einerseits ganz klassisch um das Versterben einer Person und die danach eingetretene Erbfolge. Es kann aber auch um gestalterische Maßnahmen gehen, die Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten umverteilen. Hier spricht man oft von vorweggenommener Erbfolge.
Gegenstand anwaltlicher und notarieller Tätigkeiten im Erbrecht sind beispielsweise letztwillige Verfügungen wie Testamente oder Erbverträge, Übergabeverträge, Erbauseinandersetzungsverträge, Pflichtteilsverzichte oder auch Klagen auf Auskunft oder Leistung.
Erben und Vererben ist ein fachlicher Schwerpunkt von Rechtsanwalt und Notar Varelmann, und zwar sowohl als Fachanwalt für Erbrecht als auch als Notar.
René Varelmann ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) sowie Absolvent des Testamentsvollstreckerlehrgangs des DVEV.
Im notariellen Bereich zeigt Ihnen René Varelmann mit seiner Fachkunde die Ausgangslage, ihre möglichen Konsequenzen sowie verfügbare Gestaltungsmittel auf, um einen künftigen oder bereits vorhandenen Nachlass so zu verteilen, wie es dem Erblasserwillen entspricht und es im Nahhinein möglichst wenig strittige Punkte geben kann.
Die Kosten notarieller Tätigkeit im Erbrecht richten sich nach dem Gegenstandswert, der sich aus den Vermögensverhältnissen des jeweils Betroffenen ergibt. Wichtig: In vielen Fällen macht eine gut gemachte notarielle letztwillige Verfügung später einen (ebenfalls kostenpflichtigen) Erbschein unnötig. Da sich mittlerweile auch viele Rechtsschutzversicherungen an den Kosten einer notariellen Beratung und/oder Beurkundung im Erbrecht beteiligen, ist die frühzeitige Vorsorge teilweise günstiger, jedenfalls aber unkomplizierter als ein Erbscheinsverfahren und stellt zudem sicher, dass die Erbfolge so eintritt, wie man sie sich gewünscht hat.
Die gestaltende Beratung im Erbrecht erfährt in unserer immer älter werdenden Gesellschaft wachsende Bedeutung. Vielen ist beispielsweise gar nicht klar, dass Ehegatten nach der gesetzlichen Erbfolge nur ein eingeschränktes Erbrecht haben, dass Kinder und Stiefkinder unterschiedlich behandelt werden oder dass Geschwister nur einen Erbschaftssteuerfreibetrag von 20.000,- € genießen. Die Beratung zu einem - für viele unüberschaubar großen - Spektrum von Spielräumen und Hürden ist Gegenstand unserer anwaltlichen und notariellen Tätigkeit.
Wir helfen künftigen Erblassern, sich Klarheit über das zu verschaffen, was irgendwann nach ihnen passieren wird und ihren letzten Willen verbindlich so zu regeln, dass er später auch in ihrem Sinne umgesetzt werden kann.
Erben und solche Personen, die eben nicht Erben geworden sind, beraten und vertreten wir hinsichtlich der Geltendmachung von Erbteilen oder Pflichtteilsansprüchen. Auch an Erbauseinandersetzungen, also der Auflösung von Erbengemeinschaften, wirken wir beratend und gestaltend mit.