Immobilienrecht


Als Immobilienrecht oder Grundstücksrecht bezeichnet man üblicherweise alle Rechtbereiche, die mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Belastung oder der Nutzung einer Immobilie verbunden sind.

 

Das Immobilienrecht beschränkt sich jedoch nicht auf die klassischen Grundstücksgeschäfte wie Erwerb, Veräußerung, Verpachtung und Vermietung von Immobilien, sondern umfasst auch Themen wie Erbbaurecht, Teilungserklärung, Wohnungsrecht und Nießbrauch. 

 

Grundpfandrechte, also Grundschulden und Hypotheken, sind ebenfalls Gegenstand des Immobilienrechts, ebenso die daraus ggf. folgende Zwangsvollstreckung im Wege der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung. 


Ein Fall für den Notar

Als Notar steht René Varelmann für die notarielle Abwicklung verschiedenster Immobiliengeschäfte zur Verfügung, sei es der Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung, die Bildung von Wohnungseigentum oder auch die Übertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge. Weiter ist die Bestellung oder Löschung von Grundpfandrechten wie Grundschulden, Hypotheken und sonstiger Dienstbarkeiten (z.B. Wohnungsrechte oder Nießbrauchrechte) Gegenstand notarieller Tätigkeit.

 

Auch Gestaltungen im Bereich des landwirtschaftlichen Höferechts (HöfeO) wie Hofübergabeverträge und das Altenteilsrecht gehören zum Tätigkeitsbereich von Notar Varelmann.


Ein Fall für den Rechtsanwalt

Im anwaltlichen Bereich beraten und vertreten wir Mandanten bei der Gestaltung und Abwicklung von Projekten im Immobilienbereich, bei der Verwertung von Immobilien und natürlich auch bei Rechtsstreitigkeiten um den Bestand von Verträgen und Rechten.

 

Alle Berufsträger unserer Kanzlei sind im Mietrecht anwaltlich tätig, insbesondere Rechtsanwalt Thilo Finke. Auch wenn es um Streitigkeiten unter Eigentümern oder Miteigentümern geht, stehen wir unseren Mandanten zur Verfügung.