Mit dem Familienrecht verbindet man zunächst eines: Ehescheidungen. Diese Verknüpfung ist an sich auch grundsätzlich zutreffend. Das Familienrecht umfasst jedoch noch viele weitere Themen rund um die Familie. Von Kindschaftssachen über Unterhalt und den Versorgungsausgleich bis zur Vorbereitung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind wir anwaltlich und notariell tätig.
Im anwaltlichen Dezernat wird das Familienrecht bei uns hauptsächlich von unserem Fachanwalt für Familienrecht, Herrn Rechtsanwalt Jörg Wieg bearbeitet.
Er berät und vertritt unsere Mandanten in allen rechtlichen Aspekten des Familienrechts, z.B. in Ehesachen, Kindschaftssachen oder Unterhaltsfragen.
Im notariellen Bereich steht Ihnen Notar René Varelmann als Ansprechpartner für solche Angelegenheiten zur Verfügung, die der Beteiligung eines Notars bedürfen. Hierzu gehören beispielsweise Adoptionsanträge, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und ähnliche Rechtsgeschäfte.