Im Reiserecht sind wir sowohl beratend als auch vertretend anwaltlich tätig.
Wichtigste Grundlage des Reiserechts ist der Reisevertrag. Inhaltlich geht es dabei um Individualreisen, Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen.
Wir beraten und vertreten Sie in Bezug auf reisevertragsspezifische Kündigungs- und Rücktrittsrechte, Schadensersatz-, Minderungs- und Aufwendungsersatzansprüche im Falle von Reisemängeln
oder -ausfällen handelt.