Dieses Themengebiet wird bei uns sowohl anwaltlich als auch
notariell bearbeitet.
Im anwaltlichen Bereich, also wenn es um die einseitige
Beratung und Vertretung von Parteien geht, steht unseren Mandanten hierzu Rechtsanwalt und Notar René
Varelmann zur Verfügung.
Dabei sind auch handelsrechtliche Fragestellungen Gegenstand unserer Beratung, so z.B. das
Handelsvertreterrecht oder der gewerbliche Rechtsschutz.
Als Notar befasst sich René
Varelmann zudem mit den gestalterischen und formalen Hürden des Gesellschaftsrechts. Er berät - nicht selten in Zusammenarbeit mit fähigen Steuerberatern - über die richtige Wahl der Rechtsform (z.B. AG, e.K., GmbH, KG, OHG oder die UG
haftungsbeschränkt) und wirkt an deren Gründung und Eintragung als beurkundender bzw. beglaubigender Notar ebenso wie an Veränderungen oder auch der Auflösung (Liquidation)
mit.
Auch der Vollzug in Form der Registeranmeldung von Einzelfirmen (e.K.), Gesellschaften,
Gesellschaftern, Geschäftsführern oder Prokuristen sowie die Gründung
und Veränderung von Vereinen, Genossenschaften und Stiftungen gehören zum Spektrum der notariellen Tätigkeit.