Erbrecht für die Grafschaft Bentheim


Seit 2011 ist die Kanzlei RechtEffizient ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung und notarielle Angelegenheiten in Lingen an der Ems. Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz im benachbarten Wietmarschen/Lohne, in Wietmarschen oder einem anderen Ort der Grafschaft Bentheim haben, sind wir für Sie da.

 

Unsere Kanzlei befindet sich in großzügigen Räumlichkeiten im "Kompetenzzentrum am Alten Pferdemarkt" im Zentrum von Lingen, direkt gegenüber dem Amtsgericht Lingen (Ems), nur wenige Kilometer von Wietmarschen/Lohne und etwa 20 Kilometer von Wietmarschen selbst entfernt. Durch die Tiefgarage neben dem Gebäude und den barrierefreien Zugang ist unsere Kanzlei gut erreichbar und für alle zugänglich. Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an!

Fachwanwalt für Erbrecht René Varelmann

Als Fachanwalt für Erbrecht steht René Varelmann seinen Mandantinnen und Mandanten bundesweit beratend und prozessführend zur Seite. 

Erbteil, Pflichtteil oder Ergänzungspflichtteil?

Die Klärung der Erbfolge ist der erste Schritt, der nach einem Erbfall erfolgen muss. Nicht selten ist festzustellen, dass Hinterbliebene dabei falsche Vorstellungen von der Rechtslage haben. Als Fachanwalt für Erbrecht klärt Rechtsanwalt René Varelmann, ob und wem gegenüber Sie tatsächlich welche erbrechtlichen Ansprüche haben!

Beratung und Streitschlichtung als Notar

Neben seiner Tätigkeit als einer von mehreren Rechtsanwälten der Kanzlei ist René Varelmann zugleich auch Notar. In dieser Funktion ist er für eine unparteiische rechtliche Beratung der Parteien, für die Ausarbeitung von Verträgen, die Beurkundung und die praktische Abwicklung von Rechtsgeschäften zuständig. Hierunter fallen zum Beispiel Anträge an das Nachlassgericht, das Grundbuchamt oder Handelsregister-Anmeldungen.

 

Als Notar ist René Varelmann zu einer neutralen Haltung verpflichtet. Seine Rolle unterscheidet sich daher grundlegend von der eines Anwaltes. Er darf zwischen den Beteiligten vermitteln, aber nicht die Interessen einer Partei im streitigen Verfahren vertreten. Ebenso wie die Rechtsanwälte und Ärzte unterliegt auch der Notar der beruflichen Schweigepflicht.