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VERSICHERUNGSRECHT


Versicherungen stellen sowohl im Privathaushalt als auch bei Gewerbetreibenden einen Großteil ihrer regelmäßigen Ausgaben dar. Haftpflicht, Kfz, Gebäude, Unfälle, Berufsunfähigkeit, das Leben und vieles mehr werden versichert.

 

 

Umso ärgerlicher ist es, wenn im eintretenden Versicherungsfall Probleme mit der eigenen Versicherungsgesellschaft oder der des Schadenverursachers auftreten. Dies ist nicht selten, denn der Einfallsreichtum der Versicherer, wie sie die Erbringung der vertraglichen Leistungen ablehnen könnten, ist genauso groß wie der Umfang Rechtsprechung, die sich mit den Ablehnungsgründen in zahlreichen Einzelfällen befasst.

Als Versicherungsnehmer oder Geschädigter steht man den Ausführungen der Versicherungsgesellschaften häufig nur hilflos gegenüber. Um sich gegen eine ungerechtfertigte Ablehnung oder Kürzung der Versicherungsleistungen erfolgreich zu wehren, ist deshalb in aller Regel eine fachlich qualifzierte Beratung durch einen Rechtsanwalt unumgänglich.

 

Dieser Themenbereich wird in unserem Büro bearbeitet von:


René Varelmann
Rechtsanwalt


Martin Maubach
Rechtsanwalt


Hans-Peter Schmidt
Rechtsanwalt & Notar a.D.

 

 


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