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OnlineAkte

INKASSO


 

 Auf hohe Außenstände kann man verzichten... Auf einen flexiblen Rechtsbeistand nicht.

 

 

Zu einer effizienten Rechtsberatung für Gewerbetreibende aller Branchen gehört selbstverständlich auch der schnelle, seriöse und einzelfallbezogene Forderungseinzug. Gleichzeitig bieten wir mit der OnlineAkte den komfortablen und zugleich sehr schnellen Überblick über alle wichtigen Vorgänge.

Gut zu wissen: Der Inkassoauftrag an den Anwalt ist in der Regel nicht teurer als der an eine (mehr oder weniger seriöse) Inkassogesellschaft.

 

 

 

Und nicht nur das: Wenn es zu einem Klagverfahren wegen erfolgloser Mahnungen und/oder Mahnverfahren kommt, stellt es sich häufig sogar als nachteilig dar, zunächst ein reines Inkassounternehmen beauftragt zu haben. Warum? Viele Gerichte erkennen diese Inkassokosten nicht oder nicht vollständig als Verzugsschaden an mit der Folge, dass sie dann nicht vom Schuldner zu ersetzen sind. Die Argumentation: Da später ohnehin ein Anwalt benötigt wurde, ist die Beauftragung eines Inkasso-Büros ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht. Der Gläubiger hätte direkt zum Anwalt gehen können, dann wären keine doppelten Kosten entstanden.

Wenn die vorgerichtlichen Kosten durch einen Inkassoauftrag an den Anwalt entstanden sind, ergibt sich diese Problematik also erst gar nicht. Befindet sich der Schuldner bei Beauftragung des Rechtsanwalts in Verzug, zählen die Anwaltskosten regelmäßig zum ersatzfähigen Verzugsschaden.

 

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann außerdem nicht nur Geld, sondern auch wertvolle Zeit sparen, wenn es darum geht, seine Ansprüche schnell durchzusetzen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies die Sicherstellung der Liquidität und der eigenen Existenz.

 

Also: Lieber gleich zum Anwalt. Das ist nicht nur sicher, sondern auch effizient...

Dieser Themenbereich wird in unserem Büro bearbeitet von:


René Varelmann
Rechtsanwalt


Martin Maubach
Rechtsanwalt


Hans-Peter Schmidt
Rechtsanwalt & Notar a.D.


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