Auf diesem Fragebogen tragen Sie bitte Ihre persönlichen Daten so vollständig wie möglich ein. Sie erleichtern uns damit die Akten- und Adressanlage enorm. Den Fragebogen können Sie gern zum nächsten Besprechungstermin mitbringen. Alternativ schicken Sie ihn uns einfach zu.
Sollte Ihr persönliches Erscheinen als Partei zu einem Gerichtstermin in Zivilsachen angeordnet sein, können Sie mit dieser Vollmacht einen Vertreter bestimmen. In diesem Fall kann gegen Sie kein Ordnungsgeld wegen Fernbleibens angeordnet werden. Ein Originalexemplar, das der Vertreter im Termin bei sich hat, genügt.
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