Es handelt sich hier um einen Bereich, der zum einen durch eine große Anzahl von Gesetzen differenziert geregelt wird, z.B. das BGB, die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A), die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), technische Vorschriften (DIN-Normen) oder die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI). Auch die Regelungen des öffentlichen Baurechts (BauGB, BauNVO, BImschG usw.) spielen eine nicht unwichtige Rolle.
Ein besonderes Maß der Komplexität erfährt dieser Teilbereich des Rechts zudem durch die Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, die das Recht rund um den Bau in ganz wesentlichen Gesichtspunkten mit gestaltet.
Dieser Themenbereich wird in unserem Büro hauptsächlich von Rechtsanwalt Varelmann bearbeitet. Er ist Absolvent des Fachanwaltskurses Bau- & Architektenrecht sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- & Immobilienrecht (kurz: Arge Baurecht), eines Berufsfachverbands von Baurechtsanwälten.
René Varelmann Rechtsanwalt
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