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ARCHITEKTENRECHT


Das Architektenrecht regelt Rechte und Pflichten des Architekten. Es setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften zusammen. Besonderes Streitpotential ergibt sich für Architekten immer wieder aus der "Honoarordnung für Architekten und Ingenieure", kurz HOAI, welche seit August 2009 in ihrer neuesten Fassung verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen ist.

Dieser Themenbereich wird in unserem Büro hauptsächlich von Rechtsanwalt Varelmann bearbeitet. Er ist Absolvent des Fachanwaltskurses Bau- & Architektenrecht sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- & Immobilienrecht (kurz: Arge Baurecht), eines Berufsfachverbands von Baurechtsanwälten.


René Varelmann
Rechtsanwalt

 


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